Systemische Beratung

Die professionelle Identität als Therapeut*in weiter entwickeln

Zielgruppe

Die Weiterbildung Systemische Therapie/ Familientherapie richtet sich an Berufstätige in sozialpädagogischen, psychosozialen und klinischen Feldern, die tiefergehende Kenntnisse und Fähigkeiten in der systemischen Arbeit mit Familien, Einzelnen und Gruppen erlangen und ihre professionelle Identität als Therapeut*in weiter entwickeln möchten.

Curriculum
Systemische/r BeraterIn

 

1 Unterrichtseinheit (UE) = 45 min.

220 UE

Theorie / Methodik des Systemischen Arbeitens

100 UE

Supervision
Vorstellung mindestens einer Arbeitssitzung live, per Video oder per Audio

100 UE

Selbsterfahrung

70 UE

 

Systemische Praxis und Dokumentation von drei abgeschlossenen Beratungsprozessen

80 UE

Peer- / Intervisionsgruppen und Dokumentation

 

Abschlusscolloquium mit Kurzreferat

 

570 UE

insgesamt / Gesamtdauer 24 Monate

Theorie / Methodik der systemischen Beratung
In diesem Teil der Weiterbildung geht es um die Vermittlung von theoretischen Grundlagen der systemischen Beratung und Therapie. Es werden die verschiedenen beraterischen Fertigkeiten und Techniken vermittelt und eingeübt.
Die Gestaltung der Seminare orientiert sich je nach Schwerpunkt der Inhalte an der Aufteilung zu je einem Viertel theoretischer Input, Demonstration, Selbsterfahrung zum Thema und Übungen.
Ergänzend wird mit Videodemonstration und Videofeedback gearbeitet.

Theorie
Systemtheorie/ Familiendiagnostik

Methodik
Dynamik der Anfangssituation Systemischen Arbeitens
Systemische Fragetechniken
Kurzzeit- und lösungsorientierte Ansätze
Mailänder Modell
Wachstumsorientierte Arbeit nach Virginia Satir
Abschlusskommentare und Interventionstechniken

Supervision
Die Supervision der Fallarbeit findet als Gruppensupervision an den 3-tägigen Blockveranstaltungen jeweils am Samstag statt. Auch hier vertreten wir einen methodenintegrativen Ansatz. Im Verlauf der Weiterbildung lernen die TeilnehmerInnen zwei bis drei SupervisorInnen kennen. So können sie unterschiedliche Supervisionsstile kennenlernen. Die Supervisorinnen achten darauf, dass über den gesamten Supervisionsprozess die Kontinuität gewährleistet ist. Im Rahmen der Supervision stellen die TeilnehmerInnen mindestens eine Arbeitssitzung live, per Video oder per Audio vor.

Intervision / Peergruppenarbeit
Am zweiten Einführungswochenende und nach der Entscheidung der TeilnehmerInnen und des Instituts für die Weiterbildung werden Peer- / Intervisionsgruppen gebildet, die über den Zeitraum der Weiterbildung weitestgehend konstant eigenverantwortlich zusammenarbeiten. Diese Intervisionsgruppen (3-6 TeilnehmerInnen) vertiefen eigenständig die Seminarinhalte und bereiten anstehende Seminarthemen vor (Literaturarbeit, etc.).

Selbsterfahrung
Die Selbsterfahrung findet – neben den Selbsterfahrungsanteilen der Blockseminare – als Genogrammarbeit (Familienrekonstruktion und Skulpturarbeit) in mehreren Blöcken außerhalb Münsters statt und sieht für jede TeilnehmerIn einen eigenen Selbsterfahrungstag vor. Je nach Gruppengröße, inhaltlicher Gestaltung und Umfang der Genogrammarbeit können weitere Selbsterfahrungsseminare in den Ablauf der Weiterbildung integriert werden (entsprechend den Richtlinien der DGSF).

Systemische Praxis
Während der Weiterbildung zur Systemischen Beraterin / zum Systemischen Berater führen die TeilnehmerInnen 70 UE Systemischer Beratung durch. Die zentralen Prozesse und die Systemischen Interventionen werden zum Nachweis dokumentiert.
Nach den Richtlinien der DGSF müssen mindestens drei abgeschlossene Beratungsprozesse ausführlich dokumentiert werden. Sie können bis spätestens zwei Jahre nach Beendigung der Weiterbildung dem Institut vorgelegt werden.
Für die Anerkennung als Berater/in nach den Richtlinien der DGfB (Deutsche Gesellschaft für Beratung) ist der Nachweis weiterer 80 UE (insgesamt 150 UE) notwendig.

Abschlusscolloquium
Den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung zum systemischen Berater bildet das Abschlusscolloquium mit Kurzreferaten der TeilnehmerInnen zu einem systemischen Thema.

Zertifikat
AbsolventInnen der Weiterbildung erhalten bei Erfüllung aller Bedingungen ein Zertifikat.
Das von der DGSF verliehene Zertifikat lautet: „Frau/ Herr … hat eine den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) entsprechende Weiterbildung in Systemischer Beratung abgeschlossen und ist anerkannt als „Systemische/r BeraterIn (DGSF)“.

Abschluss- / Zertifizierungsvoraussetzungen (ISTB)

Teilnahme an den Seminaren und Supervisionssitzungen
Der/die Weiterbildungsteilnehmer/in führt (bis spätestens zwei Jahre nach Abschluss der Aufbauweiterbildung) mindestens 130 Therapiestunden unter begleitender Supervision durch.
Die während des Weiterbildungsganges durchgeführten Familientherapien / systemischen Therapien werden unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen dokumentiert (Protokollierung des für die jeweilige Sitzung zentralen Prozesses und der Interventionen).
Der/die TeilnehmerIn weist einen ausführlich dokumentierten abgeschlossenen therapeutischen Prozess nach, der mind. 10 Sitzungen umfasst.
Erfolgreiche Teilnahme am Colloquium
Nachweis der absolvierten Zeiten der Intervisions- / Peergruppenarbeit
AUFBAUWEITERBILDUNG SYSTEMISCHE THERAPIE/ FAMILIENTHERAPIE

Abschluss/Zertifizierung
Abschluss- / Zertifizierungsvoraussetzungen (ISTB)

Teilnahme an den Seminaren und Supervisionssitzungen
Nachweis über mindestens 70 UE protokollierter systemischer Beratungs-Praxis
mindestens 3 abgeschlossene Beratungen unter begleitender Supervision durch die InstitutssupervisorInnen, spätestens 2 Jahren nach Beendigung der Weiterbildung
Erfolgreiche Teilnahme am Colloquium
Nachweis der absolvierten Zeiten der Intervisions- / Peergruppenarbeit
Mit dem Abschlusszertifikat des Instituts und bei Erfüllung der durch die DGSF vorgeschriebenen fachlichen Voraussetzungen kann die Zertifizierung als systemische/r BeraterIn bei der DGSF beantragt werden.